Für Mitglieder und Interessenten

DIE FANCLUB-SATZUNG

Die Vereinssatzung des FC. Bayern München Fanclub Überwald/Weschnitztal laut Beschluss der Gründungsversammlung vom 26. Oktober 1990 und der Mitgliederversammlung vom 15. November 1990.

Jedes Fanclub-Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher Rassendiskriminierung und Homophobie sowie Gewaltanwendungen vor, während und nach dem Besuch von Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC. Bayern München oder des Fanclubs. Beim Verstoß gegen diesen Grundsatz endet die Mitgliedschaft mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung.

 

1. Name

FC Bayern München Fanclub Überwald/Weschnitztal,
mit Sitz in 69469 Weinheim.

2. Ämter:

Erster Vorsitzender
Markus Faulhaber
Friedrich-Ebert-Ring 3
69469 Weinheim
0173/4908791
markus.faulhaber.privat@web.de

Zweiter Vorsitzender
Klaus Emig
Nelkenweg 24
64668 Rimbach
0172/1358495
KlausEmig@t-online.de

3. Neuwahlen

Neuwahlen im Bereich des Vorstandes sowie dessen Entlastung erfolgen auf Antrag der Mitgliederversammlung.

4. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr, für Berufstätige 7 Euro und für Schüler 3 Euro. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrag für ein Jahr erfolgt in dem gleichen Jahr. Die Mitgliedschaft von Personen, die Ihren Beitrag 2 Jahre hintereinander nicht entrichtet haben, erlischt automatisch.

5. Ziele des Fanclubs

Die Repräsentation des FC. Bayern München e.V.
(Der FC Bayern München e.V. ist Hauptanteilseigner der FC Bayern München AG)
Werbung und Unterstützung für den FC. Bayern München e.V.
Besuch von Spielen und sonstigen Veranstaltungen des FC. Bayern München e.V.
Ausrichtung eigener Veranstaltungen.

6. Garantierte Vorteile für Fanclubmitglieder

Bei Fahrten zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC. Bayern München haben die Mitglieder des Fanclubs ein Vorrecht auf die zur Verfügung stehenden Fahrtplätze und Eintrittskarten. Sowie ein Vorrecht auf Fanartikel und Vergünstigungen für Fanclubmitglieder die vom FC. Bayern München zur Verfügung gestellt werden.

7. Mitgliedschaft

Eine Begrenzung der Mitgliedschaft im Fanclub existiert nicht.
Jede Person ist berechtigt dem Fanclub beizutreten.

8. Erforderliche Mehrheiten

Bei Fanclub internen Entscheidungen, anlässlich von Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen entscheidet eine einfache Mehrheit über die Annahme bzw. Ablehnung eines Antrages. Bei unentschiedenem Abstimmungsergebnis liegt die Endscheidung beim Vereinsvorsitzenden.

9. Vereinslokal

Zurzeit nicht belegt/definiert.

10. Eigene Veranstaltungen

Bei Eigene Veranstaltungen werden die Fanclubmitglieder schriftlich informiert.